Jeder Bewerber, der die Prüfung für den Sportbootführerschein ablegen möchte, ist verpflichtet, einen ärztlichen Eignungstest durchzuführen.
Insbesondere wird bei der ärztlichen Untersuchung sowohl das Sehvermögen als auch das Hörvermögen getestet.
Jeder Bewerber, der die Prüfung für den Sportbootführerschein ablegen möchte, ist verpflichtet, einen ärztlichen Eignungstest durchzuführen.
Insbesondere wird bei der ärztlichen Untersuchung sowohl das Sehvermögen als auch das Hörvermögen getestet.