Informationen zum E-Rezept

Auch in unserer Praxis ersetzt das E-Rezept künftig das rosafarbene Kassenrezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Gesetzlich versicherte Patient:innen können das digitale Rezept in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen, entweder über

  • ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK),
  • die E-Rezept-App oder
  • einen Papierausdruck mit dem Rezeptcode.

In der Praxis

Bei Ihrem Besuch in unserer Praxis wird Ihre Gesundheitskarte eingelesen. Unsere Ärztinnen und Ärzte erstellen und signieren dann ein elektronisches Rezept für Sie, das sicher in der Telematikinfrastruktur (TI) gespeichert wird.

Im elektronischen Rezept sind dieselben Informationen wie im rosa Rezept enthalten:

  • Patient:innendaten,
  • Daten des Arztes oder der Ärztin,
  • die verordneten Medikamente oder Wirkstoffe und
  • Dosierhinweise

Bestellen von E-Rezepten

Wie bisher können Sie (Folge-) Rezepte per E-Mail, telefonisch unter 07022/3 35 15, via FAX an 07022/3 86 51 oder über unser Formular bestellen. Wenn wir Ihre Gesundheitskarte im aktuellen Quartal bereits eingelesen haben, sparen Sie sich den Weg in die Praxis:
Wir übermitteln Ihr E-Rezept verschlüsselt zum zentralen E-Rezept-Server der TI.
Rezeptanforderungen, die uns bis 12 Uhr erreichen, sind am nächsten Werktag einlösbar, hierüber erhalten Sie keine gesonderte Rückmeldung.

(Noch) nicht auf E-Rezept

Verschiedene Verordnungen wie

  • Hilfsmittel (z. B. Kompressionsstrümpfe, Rollstuhl, Pen-Nadeln),
  • sonstige Produkte (wie Verbandsmittel und Blutzucker-Teststreifen),
  • bilanzierte Diäten zur Enteralen Ernährung,
  • Betäubungsmittel und
  • digitale Gesundheitsanwendungen

gibt es weiterhin in Papierform als Grünes bzw. Gelbes Rezept – ebenso wie das Blaue für Privatrezepte.

Privatpatienten sowie Versicherte sonstiger Kostenträger (z. B. Bundeswehr-, Postbeamtenkrankenkasse) können aktuell noch keine E-Rezepte erhalten.

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