Bei einer ausschließlich privaten LkW-Nutzung muss alle fünf Jahre eine Führerscheinverlängerung erfolgen. Beim Antrag bei der Führerscheinstelle muss ein ärztliches Attest sowohl vom Hausarzt als auch vom Augenarzt eingereicht werden.
Bei einer ausschließlich privaten LkW-Nutzung muss alle fünf Jahre eine Führerscheinverlängerung erfolgen. Beim Antrag bei der Führerscheinstelle muss ein ärztliches Attest sowohl vom Hausarzt als auch vom Augenarzt eingereicht werden.