Jugendgesundheitsuntersuchung (J1)

Kinder zwischen 12 und 14 Jahren haben Anspruch auf eine Jugendgesundheitsuntersuchung (J1). Dabei sollen Gesundheits- und Entwicklungsstörungen erkannt werden, vor allem Funktionsstörungen der Schilddrüse sowie Wachstumsstörungen, Fehlentwicklungen des Skelettsystems (zum Beispiel Skoliose), eine verfrühte oder verzögerte Pubertätsentwicklung, Unter- oder Übergewicht, Bluthochdruck und Haut- sowie Organerkrankungen.

Wir sprechen bei dieser Untersuchung auch über eventuelle Schulprobleme und gesundheitsgefährdendes Verhalten und über Gesundheitsrisiken wie Rauchen, Drogen-, Alkohol- und Medikamentenmissbrauch, gesundheitsschädigendes Ernährungs- und Bewegungsverhalten, aber auch über Fragen der Sexualität und Probleme der Pubertät. Außerdem beurteilen wir die psychische Verfassung des Jugendlichen und ermitteln etwa das Vorliegen einer Essstörung.

Bei der Jugendgesundheitsuntersuchung wird zudem der Impfstatus überprüft und gegebenenfalls nachgeimpft.

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