Für Auszubildende unter 18 Jahren, die in einem Betrieb eingestellt werden, schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz eine ärztliche Voruntersuchung vor.
Die Jugendlichen erhalten in unserer Arztpraxis einen Erhebungsbogen. Dieser wird von den Eltern zusammen mit dem Jugendlichen ausgefüllt und gemeinsam unterschrieben. Der Bogen wird während der ärztlichen Untersuchung zusammen durchgesprochen.
Anschließend wird eine vollständige körperliche Untersuchung durchgeführt.
Danach stellen wir für den Ausbildungsbetrieb eine Bescheinigung über die Untersuchung aus. Darin sind gegebenenfalls die Tätigkeiten erläutert, bei deren Ausführung die Gesundheit oder die Entwicklung des Jugendlichen gefährdet ist.